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Fördermöglichkeiten

Die Tü-Kiss bietet verschiedene Fördermöglichkeiten in Kooperation mit der Stadt Tübingen an.

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Sportvereinsgutschein der Stadt Tübingen

Sie sind noch nicht Mitglied in unserem Verein?


Dann ist der laufende und der darauffolgende Monat mit dem
Gutschein abgedeckt. Bitte klären Sie das mit dem Trainer vor Ort und schreiben Sie gemeinsam den Monat auf die Anmeldung, 
ab wann die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgen darf.

Sie sind schon Mitglied?


In diesem Fall erhalten Sie von uns 7 Gutscheine, welche Sie in unseren laufenden Kursen als zusätzliche Sporteinheiten nutzen können oder Sie dürfen die Gutscheine bei einem unserer Sportcamps einlösen. 
Bei den jeweiligen Camps stehen die Vergütungen für die Gutscheine.

 

Verstehen Sie bitte, dass wir nicht pauschal 50 Euro verrechnen und schon gar nicht auszahlen können. Die Gutscheine bedeuten einen bürokratischen Aufwand, ein Vorstrecken des Betrages aus eigener Kasse, sowie das Tragen des Risikos bei einem möglichen Verlust.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie folgendes zu beachten:


Nur das Original mitbringen bzw. postalisch an Kindersportschule Tübingen e.V. Narzissenweg 8, 72116 Mössingen schicken. Kopien können wir nicht akzeptieren. Alle relevanten Daten (Name, Telefonnummer, Stempel des ausgebenden Institut etc) müssen von Ihnen ausgefüllt und auf Richtigkeit kontrolliert werden.

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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 
Anlage 3

Um das Formular (Anlage 3) ausfüllen zu können, benötigen wir Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes und Wochentag, Uhrzeit und Bezeichnung der Halle, in der ihr Kind Sport treibt.


Sie haben schon alles mitgeschickt?


Dann erhalten Sie innerhalb von 3-5 Werktagen Ihr ausgefülltes Formular, nach Prüfung der bisherigen Zahlungseingänge, zurück.


Diese Leistung ist eine Sonderleistung, vom Land und uns damit sich mehr Menschen am kulturellen Leben beteiligen können und deshalb schützenswert.


Da Sie das Geld vom Amt direkt bekommen, sind wir verpflichtet zu prüfen, ob Sie bei unserer Abbuchung der Beiträge, das Konto ausreichend gedeckt haben.


Sollte das Konto einmal nicht gedeckt sein und wir bekommen einen Rückläufer, müssen wir dies dem Amt melden und es besteht die Möglichkeit der Rückzahlungspflicht, sowie der Ausschluss aus dem Sportangebot.
Bitte beachten Sie diese Hinweise.

 

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