Sportbetrieb

Aktuell haben wir in Baden-Württemberg Alarmstufe II

Das bedeutet 2G+ für alle Sporttreibenden in den Turnhallen. Seit gestern gilt auch FFP2-Maskenpflicht (ab 18 Jahren) in den Sporthallen. Für einen kurzen Aufenthalt (Toilette oder ihr Kind zur Tür bringen, benötigt ihr nur 2G, und kein +. Wenn ihr in den Innenräumen verweilen möchtet, müsst ihr aber 2G+ einhalten.

Wir bitten Euch möglichst sehr sparsam davon Gebrauch zu machen und sich so wenig wie möglich in den Innenräumen auf zu halten. Umso länger besteht die Chance, dass die Kinder weiterhin zum Sport dürfen.

Vielen lieben Dank für Euer Verständnis.

Regelungen für den Sport ab 5. November 2021

Ausführliche Beschreibungen der Regelungen finden Sie hier beim WLSB ...

Quelle: WLSB / Stand: 05.11.2021